Worum geht es?
Der Bürgerentscheid am 1. März 2026 einfach erklärt
Die Frage auf dem Stimmzettel
„Sind Sie dafür, dass die Stadt Naunhof im Rahmen ihres Einvernehmens nach § 36 BauGB alle rechtlich und tatsächlich zulässigen Möglichkeiten nutzt, um die Errichtung von Windenergieanlagen auf dem Stadtgebiet zu verhindern, mindestens aber in ihren Auswirkungen einzuschränken?"
Was bedeutet § 36 BauGB?
Nach dem Baugesetzbuch muss die Gemeinde bei Bauvorhaben im Außenbereich ihr „Einvernehmen" erteilen. Sie kann dieses nur aus bestimmten rechtlichen Gründen verweigern – nicht einfach, weil sie das Projekt nicht möchte. Bei Windkraftanlagen in Vorranggebieten ist die Rechtslage eindeutig: Die Genehmigung erfolgt durch das Landratsamt.
Was bedeuten JA und NEIN?
Was bedeutet JA?
Mit JA stimmen Sie dafür, dass die Stadt Naunhof versucht, Windkraftanlagen zu verhindern oder einzuschränken.
Aber Achtung:
- Ein JA kann Bundesrecht nicht außer Kraft setzen
- In ausgewiesenen Vorranggebieten haben Windkraftanlagen trotzdem Vorrang
- Die Stadt verliert Verhandlungspositionen gegenüber Projektierern
- Bei Zielverfehlung droht ab 2028 die „Superprivilegierung"
Was bedeutet NEIN?
Mit NEIN stimmen Sie dagegen, dass die Stadt eine pauschale Verhinderungspolitik betreibt.
Ein NEIN ermöglicht:
- Die Stadt behält ihre Handlungsspielräume
- Konstruktive Mitgestaltung: Wo genau? Unter welchen Bedingungen?
- Aushandeln von Bürgerbeteiligungsmodellen
- Sicherung der kommunalen Einnahmen (20.000-40.000 € pro Anlage/Jahr)
- Dialog auf Augenhöhe statt Konfrontation
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Lernen Sie die Argumente kennen und machen Sie sich ein eigenes Bild.